Institutionelles Schutzkonzept

(nach § 3 ff. PrävO)

Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg (DPSG)

im Bezirk Niederrhein-Nord

DPSG Sankt Maria Magdalena Sonsbeck

Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung
  2. Risikoanalyse
  3. Bausteine des Institutionellen Schutzkonzeptes
    1. Persönliche Eignung (§ 4 PrävO)
    2. Erweitertes Führungszeugnis (§ 5 PrävO)
    3. Verhaltenskodex / Leitbild gegen sexualisierte Gewalt (§ 6 PrävO)
    4. Beratungs- und Beschwerdewege (§ 7 PrävO)
    5. Qualitätsmanagement (§ 8 PrävO)
    6. Aus- und Fortbildung (§ 9 PrävO)
    7. Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen (§ 10 PrävO)
  4. Interventionsfahrplan
    1. Grenzverletzungen
    2. Übergriffe und Straftaten
  5. Ansprechpartner in der Region
  6. Anhang
    1. Verhaltenskodex

Einleitung

Prävention von sexualisierter Gewalt umfasst viele Facetten. Die Erstellung eines schriftlichen Institutionellen Schutzkonzeptes ist ein Baustein, den die Präventionsordnung des Bistums Münster unter den §§ 3-10 vorsieht. Im Schutzkonzept des Stammes DPSG Sonsbeck geht es im Kern um die Auseinandersetzung, die interne Kommunikation sowie die schützenden Strukturen und Verfahren zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt.

Alle Mitglieder unseres Stammes sollen die schützenden Strukturen kennen, die entwickelt wurden und sich bei der (Weiter-)Entwicklung des Institutionellen Schutzkonzeptes einbringen können.

Unsere ehrenamtlichen Leiter:innen und Mitarbeiter:innen betreuen Kinder und Jugendliche und arbeiten intensiv mit ihnen zusammen. Die jungen Menschen werden uns anvertraut und damit tragen wir eine große Verantwortung für ihr körperliches, geistiges und seelisches Wohl. Deshalb sind wir verpflichtet, Kinder und Jugendliche vor jeder Form von Übergriffen, Missbrauch und Gewalt zu schützen.

Wie wir anstreben uns mit Wertschätzung, Respekt und Vertrauen zu begegnen, die Rechte und individuellen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen zu achten, dass wir ihre Persönlichkeit stärken und ihnen als Ansprechpartner*innen zur Verfügung stehen, dass wir sie respektieren und ihre persönlichen Grenzen wahren und dass wir achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz umgehen, wird in den nachfolgenden Ausführungen verdeutlicht.

Das Schutzkonzept soll regelmäßig reflektiert, überprüft und stetig weiterentwickelt werden.

Risikoanalyse

Durch eine Risikoanalyse innerhalb des Stammes wird erfasst, was bereits gut funktioniert beim Thema Kinderschutz, aber auch wo Verbesserungspotenziale und -notwendigkeiten innerhalb unserer Stammesstrukturen liegen.

Wir verständigen uns darüber, wo Gefährdungspotenziale gesehen und wie diese verringert, vermieden oder zumindest bewusst gemacht werden und wie unser Beschwerdemanagement abläuft.

Bausteine des Institutionellen Schutzkonzeptes

Persönliche Eignung (§ 4 PrävO)

Wir gehen transparent mit unserem Selbstverständnis um, sowie unseren Grundlagen und Haltungen, insbesondere im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, und thematisieren diese mit allen Personen, die auf Stammesebene tätig werden.

Darüber hinaus gehen wir aktiv folgende Schritte zur Prüfung der persönlichen Eignung der für uns Tätigen an:

  • Wir thematisieren das Thema Prävention sexualisierter Gewalt
  • Wir lassen uns zu Beginn der Tätigkeit und in der Folge alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen
  • Wir unterschreiben den Verhaltenskodex
  • Darüber hinaus nehmen die für uns tätigen Personen an einer drei- bzw. sechsstündigen Präventionsschulung teil.
Erweitertes Führungszeugnis (§ 5 PrävO)

Hauptaufgabe der auf Stammesebene ehrenamtlich aktiven Personen ist die direkte pädagogische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen unseres Verbandes.

Gemäß der Empfehlung zur Einordnung ehrenamtlicher Tätigkeit hinsichtlich einer verpflichtenden Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für kirchenamtliche Felder im Bistum Münster legen alle ehrenamtlichen Personen ein erweitertes Führungszeugnis zur Einsichtnahme auf Stammes- bzw. Bundesebene vor.

Verantwortlich für die Einsichtnahme und Dokumentation ist der Stammesvorstand. Möglich ist hier z.B. eine Zusammenarbeit mit dem Jugendamt der Kommune oder dem Bundesamt St. Georg e.V. über die Mitgliederverwaltung (NaMi), damit der Vorstand die Führungszeugnisse nicht selbst einsehen muss.

Allgemein gilt, dass ein Führungszeugnis bei Beginn der ehrenamtlichen Arbeit nicht älter als drei Monate sein darf, im Original vorgelegt und alle fünf Jahre erneuert werden muss. Gemäß den Datenschutzbestimmungen muss ein Führungszeugnis spätestens drei Monate nach Beendigung der Tätigkeit vernichtet werden.

Verhaltenskodex / Leitbild gegen sexualisierte Gewalt (§ 6 PrävO)

Wir, als auf Stammesebene ehrenamtlich Tätige, halten uns an die von der DPSG entwickelten Grundsätze, die sich in folgenden Leitsätzen widerspiegeln:

Als Pfadfinder:in…

… begegne ich allen Menschen mit Respekt und habe alle Pfadfinderinnen und Pfadfinder als Geschwister. Das bedeutet für uns auch, keinesfalls die Grenzen, welche Andere uns setzen, zu überschreiten, die Intimsphäre der Anderen zu achten und keine geistige, körperliche und rollenmäßige Überlegenheit auszunutzen.

… gehe ich zuversichtlich und mit wachen Augen durch die Welt. Das bedeutet für uns auch, die eigenen Grenzen wahrzunehmen und benennen zu können und sensibel zu sein für die Grenzen der Anderen sowie vor Grenzverletzungen nicht die Augen zu verschließen.

… bin ich höflich und helfe da, wo es notwendig ist. Das bedeutet für uns auch, denen zu helfen, die sexuell bedrängt werden, und, wenn erforderlich, selbst Hilfe in Anspruch zu nehmen, etwa von einer Person unseres Vertrauens oder einer außenstehenden Fachkraft.

… sage ich, was ich denke, und tue, was ich sage. Das bedeutet für uns auch, im zwischenmenschlichen Kontakt, im Verband und in der Öffentlichkeit konsequent gegen sexualisierte Gewalt Haltung zu beziehen.

… mach ich nichts halb und gebe auch in Schwierigkeiten nicht auf. Das bedeutet für uns auch, einer Vermutung nachzugehen, selbst, wenn es unangenehm ist, und dabei kompetente Unterstützung von außen einzuholen.

… lebe ich einfach und umweltbewusst. Das bedeutet für uns auch, unseren Körper als Teil der schützenswerten Natur zu begreifen, dessen Bedürfnis nach Intimität zu wahren und nichts zuzulassen, was diesen schädigen könnte.

… entwickle ich eine eigene Meinung und stehe für diese ein. Das bedeutet für uns auch, im Umgang mit sexualisierter Gewalt nicht pauschal die Auffassung von anderen zu übernehmen, sondern sich von Fall zu Fall kritisch ein eigenes Urteil zu bilden und dabei weder zu verharmlosen noch zu übertreiben.

… stehe ich zu meiner Herkunft und zu meinem Glauben.

Das bedeutet für uns auch, die Wertvorstellungen anderer sowie der eigenen Kulturen und Glaubensrichtungen hinsichtlich ihrer und unserer Sexualität zu achten und uns damit auseinanderzusetzen. Darüber hinaus haben wir uns als Stamm aufgrund der durchgeführten Risikoanalyse und angelehnt an unsere Leitsätze auf einen Verhaltenskodex verständigt, der die Regeln und Vereinbarungen bezüglich der Prävention sexualisierter Gewalt beinhaltet. Diesen Verhaltenskodex unterschreiben Leiter:innen und Mitarbeiter:innen und bestätigen damit ihre Zustimmung und die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Regeln und Vereinbarungen. Sie erhalten ein zweites Exemplar für den eigenen Gebrauch.

Beratungs- und Beschwerdewege (§ 7 PrävO)

Das Ziel von Präventionsarbeit ist es, Situationen sexualisierter Gewalt vorzubeugen und gar nicht erst entstehen zu lassen. Doch nicht jede Situation kann auch tatsächlich verhindert werden. Daher ist es notwendig, für solche Situationen geeignete Beschwerde- und Verfahrenswege zu definieren, um so allen Handlungssicherheit zu geben.

Die DPSG hat folgenden Interventionsleitfaden entwickelt, der sowohl Leiter:innen als auch Mitarbeiter:innen unseres Verbandes Hilfestellung geben soll:

Vorgehen, wenn sich uns ein Kind anvertraut (Verhalten bei Mitteilung):

  1. Handle ruhig und besonnen
  2. Glaube dem Kind/Jugendlichen und nimm es ernst
  3. Versichere, dass das Kind/der Jugendliche keine Schuld hat
  4. Behandle das Gespräch vertraulich, aber sage deutlich, dass du selber in jedem Fall mit jemandem darüber sprechen wirst
  5. Teile dem Kind/dem Jugendlichen mit, wie das weitere Vorgehen ist
  6. Mache nur Angebote, die erfüllbar sind
  7. Stelle sicher, dass sich das Kind nicht ausgrenzt
  8. Mache Dir zeitnah möglichst genaue Notizen
  9. Besprich dich mit deinem Leitungsteam/dem Vorstand oder einer Vertrauensperson
  10. Wende Dich an eine Beratungsstelle, das Jugendamt oder eine Kinderschutzfachkraft
  11. Plant gemeinsam weitere Schritte

Der Vorstand des Stammes ist jederzeit Ansprechpartner bei Beschwerden. Kontaktdaten sind auf der Homepage zu finden. Anregungen, Kritik, Rückmeldungen oder Beschwerden werden ernstgenommen und zeitnah bearbeitet. Bei schwerwiegenden Angelegenheiten oder Konflikten wird der Bezirks- oder Diözesanvorstand, bei Bedarf eine externe Beratung hinzugezogen.

Qualitätsmanagement (§ 8 PrävO)

Präventionsarbeit kann nur gelingen, wenn das Thema dauerhaft und strukturell in der katholischen Kinder- und Jugendverbandsarbeit und damit in der DPSG verortet wird. Um dies zu gewährleisten, haben wir folgende Maßnahmen zur Prävention definiert, die fester Bestandteil unseres Qualitätsmanagements sind:

  • Überprüfung des institutionellen Schutzkonzepts
    Wir überprüfen in regelmäßigen Abständen (spätestens alle fünf Jahre) unser institutionelles Schutzkonzept. Dies passiert in Abstimmung mit der Bezirks- und Diözesanebene.
  • Maßnahmen zur Intervention
    Wir haben Verfahrenswege und Maßnahmen für den Fall definiert, dass bei uns Formen sexualisierter Gewalt auftreten und kennen unsere Ansprechpartner. Nach Auftreten eines Vorfalls werden diese Maßnahmen und Verfahrenswege überprüft und bei Bedarf angepasst. Dies übernimmt der Vorstand unter Einbeziehen der Präventionsfachkräfte auf Diözesanebene.
  • Maßnahmen zur Prävention
    Das Thema Prävention sexualisierter Gewalt ist Teil unseres gesamtverbandliches Ausbildungskonzepts. Dieses wird – in Hinblick auf das Thema Prävention sexualisierter Gewalt – in regelmäßigen Abständen vom Bundesverband überprüft.

Das Schutzkonzept steht der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme zur Verfügung. Es steht als Download auf der Homepage bereit.

Aus- und Fortbildung (§ 9 PrävO)

Dass Thema Prävention sexualisierter Gewalt ist Teil unseres gesamtverbandlichen Ausbildungskonzepts und damit in der Grundausbildung unserer Leiter:innen verankert. Das Thema ist wie folgt im Modulkonzept der Woodbadge-Ausbildung verortet:

  • Dreistündiger Pflichtbaustein „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche: Sensibilisierung und Intervention“
  • Optionaler Baustein nach Maßgabe des Bistums „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche: Vertiefung und Prävention“
  • Alle Leiter:innen und Mitarbeiter:innen nehmen an einer sechsstündigen Präventionsschulung teil.
  • Nach spätestens fünf Jahren nehmen alle Leiter:innen und Mitarbeiter:innen an einer dreistündigen Vertiefungsschulung teil.
  • Um spontanes ehrenamtliches Engagement möglich zu machen, kann in Ausnahmefällen einmalig das Unterschreiben des Verhaltenskodex den Besuch einer Präventionsschulung oder Vertiefungsschulung kurzfristig ersetzen. In diesem Fall ist dem Verhaltenskodex eine Erklärung anzufügen, dass die Person sich verpflichtet, die Schulung in einem Zeitraum von drei Monaten nachzuholen.
Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen (§ 10 PrävO)

Kinder und Jugendliche zu stärken, ist wichtiger und wesentlicher Bestandteil der Präventionsarbeit. Kinder und Jugendliche mit starker Persönlichkeit können sich besser vor sexualisierter Gewalt schützen.

Deshalb sind Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen Thema in der Ausbildung für Leiterinnen und Leiter. Die Leiter:innen des Verbands sind diejenigen, die in direktem Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen. In der DPSG gibt es eine Stufenpädagogik, die Entwicklungsstufen von Kindern und Jugendlichen verschiedener Altersstufen definiert. Hier geht um verschiedene Lebensbereiche. Ein großes Ziel ist es, dass die Kinder und Jugendlichen selbstbewusste und eigenständige Persönlichkeiten sind, die sich für ihre Mitmenschen einsetzen, wenn sie Unrecht sehen. Die Gestaltung der Gruppenstunden und die allgemeinen Arbeitsweisen zielen auf die Stärkung der Kinder und Jugendlichen ab und ermöglichen somit einen entscheidenden Schritt in der Prävention von sexualisierter Gewalt.

Interventionsfahrplan

Grenzverletzungen

Grenzverletzungen werden bei Wahrnehmung gestoppt und benannt. Unter Bezugnahme auf den Verhaltenskodex und die Leitlinien der DPSG wird eine Klärung angeleitet. Mit der grenzverletzenden Person werden Verhaltensänderungen erarbeitet und begleitet. Je nach Situation wird die Grenzverletzung im Leitungsteam oder der Leiterrunde thematisiert und reflektiert.

Übergriffe und Straftaten

Aussagen und Berichte von Kindern und Jugendlichen sind ernst zu nehmen. Unlogisches soll dabei nicht in Frage gestellt werden, sondern wird hingenommen. In keinem Fall dürfen Versprechungen gemacht werden. Die nächsten Schritte sollen transparent gehalten werden.

Bei der Beobachtung von Übergriffen oder strafrechtlich relevanten Handlungen hat die Sicherstellung des Schutzes der/des Betroffenen oberste Priorität.

Generell gilt es, Ruhe zu bewahren, sich eine zweite Meinung bei einer Vertrauensperson einzuholen und den/die Täter:in nicht zu konfrontieren. Der Vorstand des Stammes und/oder ggf. der nächsthöheren Ebene ist zu informieren. Alle Gespräche müssen zeitnah protokolliert werden.

Es wird gemeinsam geklärt, wer die folgende Aufgabe übernimmt. Gegebenenfalls wird die Präventionsfachkraft oder eine andere Fachkraft hinzugezogen. Die Betreuung erfolgt im besten Fall im gemischtgeschlechtlichen Team.

Es wird die Zusammenarbeit mit einer anerkannten Fachstelle und, sofern es dazu kommt, mit der Polizei und dem Jugendamt gesucht.

Der Kreis der mit dem Fall betrauten Personen wird so klein wie möglich gehalten und alle Informationen, insbesondere Namen, streng vertraulich behandelt.

Je nach Fall gibt es eine zuständige Person für die Kommunikation mit der Presse. Vorab gilt es, sich auf eine einheitliche Sprachregelung gegenüber der Öffentlichkeit zu einigen: In diesem Sinne wird eine Pressemitteilung verfasst, auf die bei Anfrage hingewiesen wird.

Über einen Verbandsausschluss wird nach der Ausschlussordnung gemäß Ziffer 14 der Satzung des Verbandes entschieden.

Bei Fragen, Unsicherheiten oder dem sogenannten komischen Gefühl im Bauch ist es jederzeit möglich und gewünscht, Beratung in Anspruch zu nehmen – auch anonym. Hierfür kann auf verbandsinterne Ansprechpersonen zugegangen werden oder eine anerkannte Fachstelle kontaktiert werden.

Ansprechpartner in der Region

Jugendamt Stadt Geldern
Issumer Tor 36, 47608 Geldern
Telefon: 02831 398-700

Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
Mühlenweg 35, 47608 Geldern
+49 (2831) 910410
E-Mail: beratung-eb@caritas-geldern.de
www.caritas-geldern.de

Frauenberatungsstelle IMPULS (Außenstelle Geldern)
in der Kanzlei Verhoeven & Partner
Ostwall 1
47608 Geldern
Telefon: 02823 419171
Beratungsstelle in Goch, Voßstraße 28
E-Mail: info@fb-impuls.de
Website: http://www.fb-impuls.de
Telefonische Erreichbarkeit
Montag – Mittwoch: 9:00 – 12:00 Uhr, Donnerstag: 14:00 -18:00 Uhr

Wildwasser Duisburg e.V.
Beratungsstelle zu sexueller Gewalt
Lutherstr. 36
47058 Duisburg
Telefon 0203 – 343 016
E-mail: info@wildwasser-duisburg.de
Telefonsprechzeiten:
Montag 15:00 – 16:00 Uhr
Dienstag – Donnerstag 10:00 – 11:00 Uhr

Telefonseelsorge
(24 h am Tag – anonym – gebührenfrei)
Tel.: 0800 – 111 0 111 • 0800 – 111 0 222
Für Kinder und Jugendliche: Tel. 0800 – 111 0 333
www.telefonseelsorge-niederrhein.de
www.kinderundjugendtelefon.de

Nummer gegen Kummer
116 111
anonym und kostenlos vom Handy und Festnetz
montags – samstags von 14 – 20 Uhr
Notfallhotline DPSG Münster
+49 (0)251-2891 9328 in den Schulferien NRW

Ansprechpersonen bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch im Bistum Münster:
Hildegard Frieling-Heipel: 0173 1643969
Dr. Margret Nemann: 0152 57638541
Bardo Schaffner: 0151 43816695

Präventionsbeauftragte im Bistum Münster
Beate Meintrup
Telefon: 0251 495-17011
meintrup-b@bistum-muenster.de
Ann-Kathrin Kahle
Tel.: 0251 495-17010
kahle@bistum-muenster.de

Anhang

Verhaltenskodex

Wir tragen eine große Verantwortung für das Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und wollen sie weitestgehend vor sexuellen Übergriffen, einer sexualisierten Atmosphäre und geschlechtsspezifischen Diskriminierungen schützen. Im Rahmen eines Schutzkonzeptes haben wir als eine Grundlage des Schutzes diesen Verhaltenskodex verabschiedet, der unsere Haltung und unsere Pädagogik im Umgang mit den Kindern und Jugendlichen zum Ausdruck bringen soll. Eine klare Positionierung zum Kinderschutz, ein Klima von offener Auseinandersetzung mit dem Thema, Transparenz und Sensibilisierung ist ein Gewinn für die Qualität unserer Arbeit und erlaubt den Kindern und Jugendlichen als auch den Leiter:innen und Mitarbeiter:innen sich bei uns sicher und wohl zu fühlen. Der Verhaltenskodex ist auf Grundlage der UN-Kinderrechtskonventionen sowie der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des BKiSchuG und des STGB entwickelt worden.